SPEKULATIONSFRIST
Anfang März dieses Jahres äußerte der Bundesfinanzhof "verfassungsrechtliche Bedenken" an der rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist. Inzwischen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gegenüber dieser Zeitung zu der finanzrichterlichen Wertung Stellung bezogen.
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