MIETRECHT
Farbige Wände, neue Fliesen oder sogar ein Wanddurchbruch zur Verbindung von Wohn- und Esszimmer - nicht selten nehmen Mieter die Neugestaltung ihrer Wohnung selbst in die Hand. Aber Umgestaltungen von Mietwohnungen, die über die üblichen Arbeiten wie Malern und Tapezieren oder den Einbau einer neuen Küche hinausgehen, bergen eine Menge Konfliktpotenzial - sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter.
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