MARKENRECHT
Der Streit um den Namen und die Marke "Skylight" ist entschieden. Die DeTe Immobilien (DeTe Imm), Münster, durfte ihr gemischt genutztes Objekt in der City von Frankfurt am Main genauso nennen und auch mit dieser Bezeichnung verkaufen. Die Klage des Kölner Maklers Jens Kratzke, wegen der Verletzung von Markenrechten, hat das Landgericht Düsseldorf jetzt weitgehend abgeschmettert.
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