Das Thema Betriebskosten und deren ordnungsgemäße Abrechnung ist sowohl bei Vermietern als auch bei Mietern ein Dauerbrenner. Vor allem im Wohnraummietrecht sorgt die Frage, auf welche Art und Weise der Vermieter dem Mieter die Prüfung der Abrechnung ermöglichen muss, immer wieder für Diskussionen. Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun Stellung genommen. Er urteilte zudem darüber, ob Kosten für Gewerbeflächen im Mietobjekt vorweg abgezogen werden müssen.
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