BAURECHT
Eine Erkundigungspflicht des Bauunternehmers hinsichtlich des Verlaufs von Versorgungsleitungen bei den örtlichen Energieversorgern vor Baggerarbeiten auf einem Privatgrundstück besteht nur, wenn es konkrete Anhaltspunkte für unterirdisch verlegte Leitungen auf dem Grundstück gibt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
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