Hansestadt Hamburg: Unruhe an der Waterfront ...
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Hansestadt Hamburg: Unruhe an der Waterfront Stadtentwicklungsbehörde geht ungewöhnliche Wege bei der Hafenrandbebauung

Wiesbaden (eb) am - Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört es, ohne Beeinträchtigung durch störende Geräusche leben zu können. Schwierigkeiten bereitet es in aller Regel, die Grenze zwischen den Beeinträchtigungen zu finden, die noch zumutbar sind, und denjenigen, wo dies nicht mehr zutrifft. Damit es bei der Hafenrandbebauung in Hamburg zumindest in diesem Punkt keine Schwierigkeiten gibt, hat sich die Stadtentwicklungsbehörde (Steb) etwas Besonderes einfallen lassen.

Grundsätzlich kann der Mieter von seinem Recht, die Miete zu mindern, Gebrauch machen, wenn die Lärmbelästigungen die Grenze des Zumutbaren übersteigt

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