Wiesbaden (eb) am - Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört es, ohne Beeinträchtigung durch störende Geräusche leben zu können. Schwierigkeiten bereitet es in aller Regel, die Grenze zwischen den Beeinträchtigungen zu finden, die noch zumutbar sind, und denjenigen, wo dies nicht mehr zutrifft. Damit es bei der Hafenrandbebauung in Hamburg zumindest in diesem Punkt keine Schwierigkeiten gibt, hat sich die Stadtentwicklungsbehörde (Steb) etwas Besonderes einfallen lassen.
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