Ab heute müssen alle Gastronomiebetriebe in Deutschland für vier Wochen schließen. Damit wollen Bund und Länder eine Ausbreitung des Coronavirus verhindern. Es ist der zweite Lockdown für die Gastronomie in diesem Jahr. Den Umsatzausfall werden viele Betriebe wohl nur durch eine weitere Verschuldung verkraften. Im Interview mit der Immobilien Zeitung rät der Insolvenzrechtler Jan Roth von der Kanzlei Wellensiek Gastronomen, spätestens jetzt die Möglichkeit einer geregelten Insolvenz zumindest zu prüfen. Das sei letztlich auch im Interesse der Vermieter.
Sie sind bereits registriert?
Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen.
Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.
Es gelten unsere AGB.