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Die Klagefreudigkeit der freien Aktionäre der Deutschen Immobilien Holding (DIH) hat sich ausgezahlt. Ihren Anspruch gegenüber der Zech-Gruppe hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Bremen nun auf 7,3 Mio. Euro festgesetzt - das sind 5 Mio. Euro mehr als der ursprüngliche Betrag.
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