Steuerrecht
Steuerrecht. Vereinigen sich mindestens 95% der Anteile einer grundbesitzenden Gesellschaft in der Hand einer Erbengemeinschaft, wird diese grunderwerbsteuerrechtlich so behandelt, als habe sie das Grundstück von der Gesellschaft erworben.
BFH, Urteil vom 12. Februar 2014, Az. II R 46/12
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