RECHTSMITTEL GEGEN FLUGLÄRM
Während Grundstückseigentümer störenden Fluglärm und die damit verbundenen Beeinträchtigungen der Wohn- und Lebensqualität ohne gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz für daraus entstandene Wertverluste hinnehmen müssen, haben Mieter unter gewissen Voraussetzungen zumindest die Chance, die Miete zu mindern. Ob dies gelingt, liegt aber im Ermessen der Richter.
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