Öffentliches Recht
Öffentliches Recht. Wird durch ungenehmigte Baumaßnahmen die Denkmaleigenschaft eines Bauwerks zerstört, kann die Behörde eine Beseitigung des Gebäudes jedenfalls nicht mehr wegen Beeinträchtigung des Denkmalschutzes fordern.
BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013, Az. 4 C 15/12
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