Öffentliches Recht: Denkmalschutz gilt nicht ...
Öffentliches Recht

Denkmalschutz gilt nicht mehr für umgebautes Baudenkmal

Quelle: Gleiss Lutz
Dr. Christian Hamann.
Dr. Christian Hamann.

Öffentliches Recht. Wird durch ungenehmigte Baumaßnahmen die Denkmaleigenschaft eines Bauwerks zerstört, kann die Behörde eine Beseitigung des Gebäudes jedenfalls nicht mehr wegen Beeinträchtigung des Denkmalschutzes fordern.

BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013, Az. 4 C 15/12

DER FALLDer Kläger ist Eigentümer eines Seegrundstücks, das mit einem als Baudenkmal geschützten Gebäude bebaut war. Durch ungenehmigte Umbaumaßnahmen

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