Mietrecht
Mietrecht. Die Ausübung einer Verlängerungsoption unterliegt der Schriftform. Wird im zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang hiermit dazu eine Nachtragsvereinbarung (ohne Regelung zur Miethöhe) getroffen, liegt kein Schriftformverstoß vor.
KG, Urteil vom 2. Mai 2013, Az. 8 U 130/12
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