Maklerrecht: Makler kann auch bei Zwangsverst...
Maklerrecht

Makler kann auch bei Zwangsversteigerung Provision verdienen

Bild: CBH
Paul M. Kiss.
Paul M. Kiss.

Für den durch einen Makler veranlassten Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung erhält der Makler nur dann Provision, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder die Auslegung des Maklervertrags ausnahmsweise ergibt, dass sich die Provisionsabrede auch auf den Zuschlag erstreckt.

LG Aachen, Urteil vom 13. Dezember 2012, Az. 10 O 271/12

Der FallEin Makler bewarb eine Gewerbeimmobilie zu einem Kaufpreis von 275.000 Euro. Weiter wies er auf die im Erwerbsfall zu zahlende Provision hin.
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