Maklerrecht
Für den durch einen Makler veranlassten Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung erhält der Makler nur dann Provision, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder die Auslegung des Maklervertrags ausnahmsweise ergibt, dass sich die Provisionsabrede auch auf den Zuschlag erstreckt.
LG Aachen, Urteil vom 13. Dezember 2012, Az. 10 O 271/12
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