Maklerrecht
Der Rücktritt vom Kaufvertrag lässt den Provisionsanspruch entfallen, wenn der Maklerkunde den Kaufvertrag auch wegen arglistiger Täuschung hätte anfechten können. Dies gilt auch, wenn aus der Rücktrittserklärung die zur Anfechtbarkeit führenden Umstände nicht ersichtlich sind.
OLG Stuttgart, Urteil vom 7. Dezember 2011, Az. 3 U 135/11
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