Baurecht: Aussage zu Beseitigungskosten muss ...
Baurecht

Aussage zu Beseitigungskosten muss ins Beweisverfahren

Quelle: HFK
Christian Slossarek.
Christian Slossarek.

Baurecht. Der Gerichtssachverständige darf Mängelbeseitigungskosten nicht nur grob schätzen. Besteht ein rechtliches Interesse an der Feststellung dieser Kosten, muss diese Feststellung im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens erfolgen.

OLG Koblenz, Beschluss vom 2. September 2013, Az. 5 W 481/13

DER FALLMit der Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens beantragt der Bauherr die Feststellung etwaiger Mängel (Schallprobleme) sowie deren

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