Baurecht
Baurecht. Der Gerichtssachverständige darf Mängelbeseitigungskosten nicht nur grob schätzen. Besteht ein rechtliches Interesse an der Feststellung dieser Kosten, muss diese Feststellung im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens erfolgen.
OLG Koblenz, Beschluss vom 2. September 2013, Az. 5 W 481/13
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