Zinsen für Gesellschafterdarlehen sind keine ...
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Zinsen für Gesellschafterdarlehen sind keine Werbungskosten

Quelle: Euprax, Urheber: Oliver Rehbinder
Steuerberater Jens Krall von Euprax.
Steuerberater Jens Krall von Euprax.

Steuerrecht. Ein Gesellschafterdarlehen an eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist ein steuerlich unbeachtliches "Insichgeschäft", soweit der Gesellschafter an dieser Gesellschaft beteiligt ist.

FG München, Urteil vom 18. März 2021, Az. 10 K 2756/19

DER FALLIn dem Verfahren ist der Abzug von Darlehenszinsen aus einem Gesellschafterdarlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und V

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