advertorial
Maklerrecht. Genehmigt der Käufer, der sich von einem vollmachtlosen Vertreter beim Vertragsabschluss vertreten lässt, einen Grundstückskaufvertrag, obwohl er von einem Mangel wusste, muss er auch die Maklerprovision zahlen.
BGH, Urteil vom 6. Mai 2022, Az. V ZR 282/20
Sie sind bereits registriert?
Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen.
Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.
Es gelten unsere AGB.