Windkraftanlage kann Scheinbestandteil des Gr...
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Windkraftanlage kann Scheinbestandteil des Grundstücks sein

Quelle: GTW
Dr. Karsten Prote.
Dr. Karsten Prote.

Grundstücksrecht. Wenn eine Sache, etwa eine Windkraftanlage, für ihre gesamte wirtschaftliche Lebensdauer auf einem Grundstück verbleiben soll, kann es sich dennoch um eine "Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck" handeln.

BGH, Urteil vom 7. April 2017, Az. V ZR 52/16

DER FALLDer Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich eine Windkraftanlage befindet. Der Ehemann der ursprünglichen Eigentümerin hatte die
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