Wer sich nicht frei entfalten kann, der wohnt...
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Wer sich nicht frei entfalten kann, der wohnt nicht

Quelle: Taylor Wessing
Rechtsanwalt Dr. André Lippert von Taylor Wessing.
Rechtsanwalt Dr. André Lippert von Taylor Wessing.

Öffentliches Recht. Wenn zwischen den Bewohnern von Gemeinschaftsschlafräumen keine persönlichen Bindungen bestehen, ist nicht von einer Wohnnutzung auszugehen, sondern von einer Form von Beherbergung, etwa einer Monteursunterkunft.

OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. August 2019, Az. 1 LA 28/19

DER FALL Der Eigentümer eines Einfamilienhauses, das in einem reinen Wohngebiet liegt, klagte, weil ihm untersagt wurde, das Haus als Monteurs

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