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Baurecht. Der Auftragnehmer kann nach einer ausdrücklichen Anweisung des Auftraggebers die Weiterführung der Arbeiten wegen drohender Mängel nicht verweigern, wenn er zuvor ordnungsgemäß Bedenken angemeldet hat.
OLG Frankfurt, Urteil vom 5. August 2022,Az. 21 U 84/21
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