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Für Rechtsunsicherheit sorgt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der Anfang Dezember darüber befand, welche Leistungen für welche Immobilienfonds von der Umsatzsteuer befreit sind. Leider sind die richterlichen Ausführungen an wichtigen Stellen wenig konkret. Die Fonds hoffen nun auf das Bundesfinanzministerium.
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