Wer die Wohnung bunt streicht, muss bei Auszu...
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Wer die Wohnung bunt streicht, muss bei Auszug renovieren

Quelle: Bourgeois & Sabeeh
Rechtsanwalt Qutaibah Sabeeh von Bourgeois & Sabeeh
Rechtsanwalt Qutaibah Sabeeh von Bourgeois & Sabeeh

Mietrecht. Führt ein Mieter vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht aus, kann der Vermieter von ihm Schadenersatz in Höhe der dafür veranschlagten Kosten verlangen.
BGH, Hinweisbeschluss vom 10. Mai 2022, Az. VIII ZR 277/20

Der Fall Der Vermieter übergab zum Mietbeginn eine frisch renovierte Wohnung an den Mieter. Bei Einzug strich der Mieter die Wände bunt. Zu
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