WEG-Beschluss darf behördliche Anordnung nich...
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WEG-Beschluss darf behördliche Anordnung nicht aushebeln

Quelle: Taylor Wessing
Rechtsanwalt Dr. André Lippert von Taylor Wessing
Rechtsanwalt Dr. André Lippert von Taylor Wessing

Öffentliches Recht. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann sich ihrer Verpflichtung, eine behördliche Verfügung umzusetzen, nicht entziehen, indem sie einen anderslautenden Beschluss fasst.
OVG Saarlouis, Beschluss vom 17. August 2022, Az. 2 B 104/22

Der Fall Werden in einem Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten Brandschutzmängel festgestellt, steht die Baubehörde vor der Frage, wen sie zu

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