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Öffentliches Recht. Unterlagen, die mit dem Bauantrag eingereicht werden, werden nur dann Bestandteil der Baugenehmigung, wenn sie mit einem Zugehörigkeitsvermerk, dem sogenannten Grünstempel, versehen sind.
OVG NRW, Beschluss vom 31. Januar 2020, Az. 7 B 1318/19
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