Was keinen Grünstempel hat, gehört nicht zur ...
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Was keinen Grünstempel hat, gehört nicht zur Baugenehmigung

Quelle: Luther
Rechtsanwalt Dr. Martin Fleckenstein von Luther.
Rechtsanwalt Dr. Martin Fleckenstein von Luther.

Öffentliches Recht. Unterlagen, die mit dem Bauantrag eingereicht werden, werden nur dann Bestandteil der Baugenehmigung, wenn sie mit einem Zugehörigkeitsvermerk, dem sogenannten Grünstempel, versehen sind.

OVG NRW, Beschluss vom 31. Januar 2020, Az. 7 B 1318/19

DER FALL Der Inhaber eines Oldtimer-Museums ersuchte Eilrechtsschutz gegen eine bauordnungsrechtliche Verfügung: Ihm war es untersagt worden,

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