Versäumt der Mieter die Frist, verliert er se...
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Versäumt der Mieter die Frist, verliert er sein Optionsrecht

Quelle: Rotthege, Urheber: Michael Neuhaus
Rechtsanwalt Dr. Lars Kölling von Rotthege
Rechtsanwalt Dr. Lars Kölling von Rotthege

Mietrecht. Bestätigt der Vermieter eine nicht fristgerecht ausgeübte Verlängerungsoption des Mieters, kann dies als Nachtrag anzusehen sein, für den die Schriftform zu berücksichtigen ist.
OLG Hamburg, Beschluss vom 18. August 2022, Az. 4 W 44/22

Der Fall Der Mieter hat vom Rechtsvorgänger des Vermieters mit einem Mietvertrag vom 1. Oktober 2014 Gewerberäume angemietet. Der Vertrag s

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