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Steuerrecht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung werden auch dann angewendet, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.
BFH, Urteil vom 17. November 2020, Az. I R 72/16
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