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Mietrecht. Auch wenn Vermieter und Verkäufer nicht identisch sind, kann ein Mietverhältnis kraft Gesetzes auf den Grundstückskäufer übergehen, wenn der Mietvertrag nur im wirtschaftlichen Interesse des Verkäufers abgeschlossen wurde.
BGH, Urteil vom 12. Juli 2017, Az. XII ZR 26/16
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