Auf die Bremse getreten hat die zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter nahmen eine Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse und die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung an. Grund: Der Beschwerdeführer muss zuerst den Weg über das Zivilrecht beschreiten. "Mit der Entscheidung erledigt sich zugleich der Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung des Gesetzes", teilt das Gericht am Freitag mit.
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