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Mietrecht. Ein Vermieter kann die Mietzahlung im Urkundsprozess geltend machen. Die Frage, ob ein Festhalten am Vertrag aufgrund einer pandemiebedingten Geschäftsschließung unzumutbar ist, muss im Nachverfahren geklärt werden.
BGH, Urteil vom 16. Februar 2022, Az. XII ZR 17/21
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