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Grundstücksrecht. Gibt ein fachkundiger Verkäufer an, das Kaufobjekt fachgerecht errichtet zu haben, täuscht er den Käufer nicht arglistig, wenn er bei der Bauausführung unbewusst von einschlägigen DIN-Normen abgewichen ist.
BGH, Urteil vom 14. Juni 2019, Az. V ZR 73/18
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