Unbewusstes Abweichen von DIN-Normen ist kein...
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Unbewusstes Abweichen von DIN-Normen ist keine Arglist

Quelle: White & Case
Rechtsanwalt Behnam Yazdani von White & Case
Rechtsanwalt Behnam Yazdani von White & Case

Grundstücksrecht. Gibt ein fachkundiger Verkäufer an, das Kaufobjekt fachgerecht errichtet zu haben, täuscht er den Käufer nicht arglistig, wenn er bei der Bauausführung unbewusst von einschlägigen DIN-Normen abgewichen ist.

BGH, Urteil vom 14. Juni 2019, Az. V ZR 73/18

DER FALLDer Erwerber eines Grundstücks verklagte den Verkäufer. Er hatte das Grundstück, auf dem sich ein vom Verkäufer selbst gebautes und bewohntes
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