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Öffentliches Recht. Ein Logistikzentrum ist in einer Gemengelage zulässig und verletzt das Gebot der Rücksichtnahme nicht, wenn seit jeher gewerblich genutzte Einrichtungen in der Nachbarschaft vorhanden sind.
OVG Bautzen, Beschluss vom 2. Januar 2023, Az. 1 A 447/22
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