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Öffentliches Recht. Die Festsetzung von Gewerbe- oder Industriegebieten ist wegen Geruchsbelästigung regelmäßig abwägungsfehlerhaft, wenn auf den Flächen ein Geruchsimmissionswert von 0,20 im Sinne der Geruchsimmissionsrichtlinie überschritten wird.
OVG Münster, Urteil vom 5. Mai 2015, Az. 10 D 44/12.NE
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