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Mietrecht. Aus einer formularmäßigen Schriftformheilungsklausel folgt zumindest im Verhältnis der ursprünglichen Vertragsparteien die Treuwidrigkeit einer auf einen Formmangel gestützten Kündigung.
KG Berlin, Beschluss vom 9. Mai 2016, Az. 8 U 54/15
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