Teilkündigung von VOB/B-Vertrag nur ausnahmsw...
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Teilkündigung von VOB/B-Vertrag nur ausnahmsweise möglich

Quelle: FGvW
Rechtsanwalt Peter Metzger von Friedrich Graf von Westphalen & Partner
Rechtsanwalt Peter Metzger von Friedrich Graf von Westphalen & Partner

Baurecht. Die Teilkündigung eines Bauvertrags, bei dem die VOB/B vereinbart wurde, ist nur möglich, wenn sich die betreffenden Leistungsteile klar und eindeutig abgrenzen lassen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Dezember 2022, Az. 5 U 232/21

Der Fall Eine Baufirma sollte in mehreren Bauabschnitten mehrere miteinander verbundene Gebäude errichten, die teilweise aneinandergebaut werden

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