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Maklerrecht. Der Anspruch auf Maklerlohn entfällt, wenn der vom Makler nachgewiesene Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten worden ist. Ob der Makler von der Täuschung wusste, ist nicht entscheidend.
LG Frankenthal, Urteil vom 6. April 2022, Az. 4 O 208/21
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