advertorial
Öffentliches Recht. Eine Ladestation für Elektrobusse ist nicht Teil einer öffentlichen Straße, sondern eine ortsfeste Anlage. Deshalb müssen die von der Station ausgehenden Lärmimmissionen nach Maßgabe der TA Lärm beurteilt werden.
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. November 2020, Az. 1 MN 71/20
Sie sind bereits registriert?
Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen.
Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.
Es gelten unsere AGB.