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Vergaberecht. Schreibt eine Gemeinde einen Grundstücksverkauf freiwillig öffentlich aus, dient das der Anbahnung eines Kaufvertrags, der sich nach Privatrecht richtet. Streitigkeiten hierüber müssen vor Zivilgerichten ausgefochten werden.
VGH München, Beschluss vom 1. Februar 2022, Az. 22 C 21.2470
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