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Steuerrecht. Eine Wohnung, die der Steuerpflichtige unentgeltlich seinen Kindern überlässt, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, wird nicht "zu eigenen Wohnzwecken" genutzt.
BFH, Urteil vom 24. Mai 2022, Az. IX R 28/21
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