advertorial
Bauherren in München können aufatmen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippt eine Klausel aus der städtischen Zweckentfremdungssatzung.
Sie sind bereits registriert?
Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen.
Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.
Es gelten unsere AGB.