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Mietrecht. Umsatzschwellen in einem Mietvertrag, die einen gewerblichen Mieter für den Fall des Nichterreichens zur Kündigung berechtigen, sind nicht an Zeiten von coronabedingten Betriebsschließungen anzupassen.
OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juli 2022, Az. 30 U 82/22
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