Sonderkündigungsrecht gilt trotz Pandemie
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Sonderkündigungsrecht gilt trotz Pandemie

Quelle: Bourgeois & Sabeeh
Rechtsanwalt Qutaibah Sabeeh von Bourgeois & Sabeeh
Rechtsanwalt Qutaibah Sabeeh von Bourgeois & Sabeeh

Mietrecht. Umsatzschwellen in einem Mietvertrag, die einen gewerblichen Mieter für den Fall des Nichterreichens zur Kündigung berechtigen, sind nicht an Zeiten von coronabedingten Betriebsschließungen anzupassen.
OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juli 2022, Az. 30 U 82/22

Der Fall Dem Mieter steht laut Mietvertrag das Recht zu, "das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen einmalig zum Ablauf des 31. August 202

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