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Mietrecht. Die Vereinbarung einer an die Übergabe anknüpfenden Mietzeit ist – auch ohne Übergabeprotokoll – bestimmbar und schriftformkonform, wenn sich die Übergabe zumindest aus außerhalb der Urkunde liegenden Umständen ergibt.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15. Juni 2022, Az. 12 U 86/21
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