Nutzungsänderung führt nicht zu Korrektur der...
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Nutzungsänderung führt nicht zu Korrektur der Vorsteuer

Quelle: Euprax, Urheber: Oliver Rehbinder
Steuerberater Jens Krall von Euprax.
Steuerberater Jens Krall von Euprax.

Steuerrecht. Ändert sich die beabsichtigte unternehmerische Nutzung eines noch zu errichtenden Gebäudes, führt das nicht dazu, dass Steuerbeträge nachträglich als Vorsteuer abgezogen werden können.

FG Hessen, Urteil vom 9. März 2020, Az. 1 K 295/18

DER FALLEin Bauherr plante und errichtete ab 2007 ein Einfamilienhaus, in dem auf einer Teilfläche der Betrieb eines Einzelunternehmens beabsichtigt w
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