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Öffentliches Recht. Wird ein Vorhaben nur per Baugenehmigungsverfahren zugelassen, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht nötig. Es sei denn, landesrechtliche Regelungen verlangen es ausdrücklich.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2021, OVG 2 N 58.19
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