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Baurecht. Ein Auftragnehmer muss in jedem Fall prüfen, ob die Vorleistung, auf die er aufbaut, für sein Werk geeignet ist, und den Auftraggeber auf mögliche Schwierigkeiten hinweisen. Anderenfalls haftet er.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juli 2013, Az. 5 U 142/12 (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016, Az. VII ZR 206/13, NZB zurückgewiesen)
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