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Öffentliches Recht. Weder das Rücksichtnahmegebot noch der Ende 2017 wegfallende § 51 Abs. 7 BauO NRW garantieren einem Nachbarn, seinen Garten auf Dauer als von Kraftfahrzeugimmissionen freie Ruhezone nutzen zu können.
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Juli 2016, Az. 7 A 1027/15
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