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Öffentliches Recht. Bei der Entscheidung, ob es sich um ein Wohnheim oder einen Beherbergungsbetrieb handelt, kommt es auf das Nutzungskonzept an und ob die Bewohner ihren häuslichen Wirkungskreis selbst gestalten können.
VGH Bayern, Beschluss vom 17. August 2018, Az. 1 CS 18.930
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