Mieterhöhungserklärung muss nicht ins Detail ...
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Mieterhöhungserklärung muss nicht ins Detail gehen

Quelle: Nicola Lotz
Rechtsanwältin Nicola Lotz von der Kanzlei Lotz
Rechtsanwältin Nicola Lotz von der Kanzlei Lotz

Mietrecht. Für eine Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung genügt es, wenn der Mieter den Grund und den Umfang der Mieterhöhung nachvollziehen kann.
BGH, Urteil vom 23. Januar 2023, Az. VIII ZR 29/22

Der Fall Ein Wohnungsmieter klagt auf Feststellung, dass er nicht verpflichtet sei, die vom Vermieter geltend gemachte Mieterhöhung zu zahlen. I

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