advertorial
Mietrecht. Eine Schriftformheilungsklausel in einem Mietvertrag, die auch den Erwerber eines Grundstücks verpflichtet, ist zwischen den Ursprungsparteien unwirksam.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2017, Az. 24 U 150/16
Sie sind bereits registriert?
Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen.
Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.
Es gelten unsere AGB.