Mieteinnahmen bei Zwischenvermietung sind Gew...
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Mieteinnahmen bei Zwischenvermietung sind Gewerbeertrag

Quelle: K&L Gates
Rainer Schmitt.
Rainer Schmitt.

Steuerrecht. Bei der Weitervermietung fremder Immobilien werden die Miet- und Pachtzinsen dem Gewerbeertrag des Zwischenvermieters hinzugerechnet; er kann auch keine erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen.

BFH, Urteil vom 8. Dezember 2016, Az. IV R 55/10

Der FallDie Klägerin, eine GmbH & Co KG, erbrachte Beratungsleistungen im Immobilienmietmarkt und betätigte sich daneben als Zwischenmieter: Sie m

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