Messestand-Mieten unterliegen nicht der Hinzu...
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Messestand-Mieten unterliegen nicht der Hinzurechnung

Quelle: Dornbach
Steuerberater Klaus Bührer von Dornbach
Steuerberater Klaus Bührer von Dornbach

Steuerrecht. Mietkosten für Messeflächen werden nicht gewerbesteuerlich hinzugerechnet, wenn die Präsenz auf Messen für das Unternehmen verzichtbar ist und der Geschäftszweck es nicht erfordert, dass eine Messefläche vorhanden ist.
BFH, Urteil vom 23. März 2022, Az. III R 14/21

Der Fall Ein Produktionsunternehmen in der Rechtsform der GmbH mietete wiederholt auf bestimmten, turnusmäßig stattfindenden Messen Ausste

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