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Steuerrecht. Mietkosten für Messeflächen werden nicht gewerbesteuerlich hinzugerechnet, wenn die Präsenz auf Messen für das Unternehmen verzichtbar ist und der Geschäftszweck es nicht erfordert, dass eine Messefläche vorhanden ist.
BFH, Urteil vom 23. März 2022, Az. III R 14/21
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